Mehr Leistungen, bessere Einstufung – was sich für Pflegebedürftige geändert hat
Rehabilitation, Mobilisation, Alltagsbegleitung
Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG I, II und III) hat der Gesetzgeber die Pflege in Deutschland grundlegend reformiert. Das Ziel: Mehr Menschen sollen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten, und die Unterstützung soll besser zum tatsächlichen Bedarf passen. Besonders Menschen mit Demenz profitieren von den Änderungen. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.
Was hat sich durch die Pflegestärkungsgesetze geändert?
Die wichtigste Neuerung kam 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II: Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der entscheidende Unterschied liegt in der Bewertung. Früher zählte vor allem der körperliche Hilfebedarf – gemessen in Minuten. Heute wird die gesamte Selbstständigkeit einer Person betrachtet, einschließlich geistiger und psychischer Einschränkungen.
Das bedeutet konkret: Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen werden jetzt fairer eingestuft. Sie erhalten oft einen höheren Pflegegrad und damit mehr Leistungen als früher. Auch der neue Pflegegrad 1 ermöglicht erstmals Unterstützung für Menschen mit geringen Einschränkungen.
Die drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick:
PSG I (2015):
Höhere Leistungsbeträge, Einführung des Entlastungsbetrags, mehr Unterstützung für Angehörige sowie flexiblere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
PSG II (2017):
Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Neu: Gleichberechtigte Berücksichtigung körperlicher, geistiger und psychischer Einschränkungen.
PSG III (2017):
Stärkung der Beratung, Ausbau der Pflegestützpunkte und bessere Zusammenarbeit von Pflege- und Sozialhilfeträgern.
Was bedeutet das für Sie?
Die Pflegestärkungsgesetze haben die Situation für viele Pflegebedürftige und ihre Familien verbessert. Mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen, die Beträge sind gestiegen, und die Einstufung ist gerechter geworden. Gleichzeitig ist das System komplexer geworden – umso wichtiger ist eine gute Beratung.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und die passenden Leistungen zu beantragen. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

