Pflegegrade erklärt von Pflegedienst Piz in Mönchengladbach-Rheydt


Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu? Wir erklären es verständlich


Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Das Pflegesystem in Deutschland kennt fünf Pflegegrade – von leichten Beeinträchtigungen bis hin zu schwerster Pflegebedürftigkeit. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie viel Unterstützung die Pflegekasse finanziert. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit nur leicht eingeschränkt ist. Betroffene können sich weitgehend selbst versorgen, benötigen aber punktuelle Unterstützung im Alltag. Typische Beispiele sind Senioren mit beginnender Vergesslichkeit, leichten Gehproblemen oder nach einer überstandenen Krankheit.


Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen besteht in dieser Stufe noch nicht.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 2 bedeutet, dass regelmäßig Hilfe bei grundlegenden Alltagsverrichtungen benötigt wird. Die Selbstständigkeit ist deutlich eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben. Beispiele sind Menschen mit fortgeschrittener Arthrose, die Hilfe beim Anziehen brauchen, oder Diabetiker, die Unterstützung bei der Insulingabe benötigen. Es besteht Anspruch auf Pflegegeld (332 €) oder Sachleistungen (761 €) sowie auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieser Pflegegrad ist häufig der Einstieg in die ambulante Pflege.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt und umfangreiche Hilfe im Alltag erforderlich. Betroffene benötigen mehrmals täglich Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Typische Beispiele sind Menschen mit mittelschwerer Demenz, nach einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung oder mit fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung.


Das Pflegegeld beträgt 573 €, die Sachleistungen bis zu 1.432 € monatlich. Zusätzlich stehen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene sind nahezu vollständig auf fremde Hilfe angewiesen und benötigen Pflege rund um die Uhr. Beispiele sind Menschen mit schwerer Demenz und Weglauftendenz, bettlägerige Patienten nach schwerem Schlaganfall oder Personen mit fortgeschrittener Multipler Sklerose.


Das Pflegegeld liegt bei 765 €, die Sachleistungen bei 1.778 € monatlich. Umfassende Entlastungsangebote für pflegende Angehörige sind in dieser Stufe besonders wichtig.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe und wird bei schwerster Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung vergeben. Betroffene benötigen intensive, oft spezialisierte Pflege rund um die Uhr. Beispiele sind Menschen im Wachkoma, mit schweren geistigen Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten oder mit Erkrankungen im Endstadium, die palliativ versorgt werden.


Das Pflegegeld beträgt 947 €, die Sachleistungen bis zu 2.200 € monatlich. In dieser Stufe ist oft eine Kombination aus ambulanter Pflege und weiteren Unterstützungsangeboten sinnvoll.

Persönliche Beratung – jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten einen Pflegegrad beantragen, brauchen Hilfe nach einer Ablehnung oder möchten wissen, worauf es beim MDK-Gutachten ankommt? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – verständlich, persönlich und immer an Ihrer Seite.