Häufige Fragen zu Pflegegraden


Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad und Pflegeleistungen


Rehabilitation, Mobilisation, Alltagsbegleitung

Das Thema Pflegegrade wirft viele Fragen auf – besonders wenn man sich zum ersten Mal damit beschäftigt. Wir haben die zehn häufigsten Fragen gesammelt und verständlich beantwortet. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, beraten wir Sie gerne persönlich.

Beratung und Unterstützung – jetzt Kontakt aufnehmen

  • 1. Was ist ein Pflegegrad?

    Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 steht für schwerste Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

  • 2. Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

    Jeder, der aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt, kann einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten.

  • 3. Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert – Sie erreichen sie unter derselben Telefonnummer. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren zu starten.

  • 4. Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?

    Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. In dringenden Fällen – etwa bei Krankenhausentlassung – gilt eine verkürzte Frist von einer Woche. Verzögerungen können einen Anspruch auf Entschädigung begründen.

  • 5. Wer führt die Begutachtung durch?

    Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK). Ein Gutachter – meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand eines standardisierten Fragenkatalogs in sechs Lebensbereichen.

  • 6. Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

    Sie können innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie zunächst das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt dokumentiert wurden. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist erfolgreich.