Welche finanzielle Unterstützung steht Ihnen zu?
Rehabilitation, Mobilisation, Alltagsbegleitung
Pflege kostet Geld – und oft mehr, als Familien erwarten. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten. Von Pflegegeld über Zuschüsse bis hin zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie diese nutzen können.
Pflegeunterstützungsgeld
Lohnersatz bei akutem Pflegefall in der Familie
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, hilft das Pflegeunterstützungsgeld: Sie können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhalten etwa 90 % Ihres Nettoverdienstes als Lohnersatz.
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen akut pflegen oder die Pflege organisieren müssen.
Wie wird beantragt?
Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt.
Hinweis:
Die zehn Tage können auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden, insgesamt jedoch maximal zehn Tage pro Pflegefall.
Pflegekosten:
Was kostet Pflege – und wer zahlt?
Die Kosten für ambulante Pflege setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Ein Teil wird von der Pflegekasse übernommen, ein anderer muss privat getragen werden. Je nach Pflegegrad und gewählten Leistungen variiert der Eigenanteil erheblich.
Sachleistungen werden direkt an den Pflegedienst gezahlt. Wenn die Kosten für die Pflege höher sind als der Sachleistungsbetrag, müssen Sie die Differenz privat tragen. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Beides lässt sich auch kombinieren (Kombinationsleistung).
Pflege zahlt sich aus – auch für Ihre Altersvorsorge
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Rentenbeiträge haben pflegende Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden. Außerdem darf die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad und vom Umfang der Pflege ab. Je höher der Pflegegrad und je mehr Pflege selbst übernommen wird (statt durch einen Pflegedienst), desto höher die Beiträge. Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlicher Pflege durch Angehörige können bis zu 0,7 Rentenpunkte pro Jahr gutgeschrieben werden.
Noch Fragen zur Finanzierung?
Das Thema Pflegefinanzierung ist komplex – aber Sie müssen es nicht alleine durchblicken. Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die passenden Leistungen zu beantragen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

